Strafrecht

Strafverteidigung

Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Beschuldigteneinvernahme erhalten?
Es gab einen Vorfall in Ihrer privaten oder geschäftlichen Sphäre und Sie sind sich nicht sicher, ob hier ein strafrechtlicher Vorwurf gegen Sie erhoben werden kann?
Sie oder einer Ihrer Bekannten wurde festgenommen?
Die Situationsvarianten sind mannigfach, doch wenn immer ein Berührungspunkt mit dem Strafrecht gegeben oder auch nur vermutet wird, ist die unmittelbare Kontaktierung eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts dringendst geboten.

Fazit: Je früher Sie mich kontaktieren, desto eher kann ich Ihnen helfen.

Meine Leistungen als Ihr Verteidiger:

  • Zunächst erfolgt die Abklärung was vorgefallen ist und daran anschließend die erste rechtliche Einordnung.
  • Ausarbeitung einer für Sie maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren (Akteneinsicht, Begleitung zur polizeilichen Einvernahme bzw. Verfassung einer Stellungnahme samt Beweisanträgen)
  • Vertretung im Hauptverfahren vor Gericht
  • Ausarbeitung und Erhebung von Rechtsmitteln gegen eine Verurteilung

Warum Sie sich gerade an mich wenden sollten?

Ich habe zu Beginn meiner Ausbildung an einem Strafgericht gearbeitet und kenne die Abläufe hinter den Kulissen. Wiederholt habe ich Mandanten erfolgreich in Strafverfahren vertreten. Als erfahrener Prozessanwalt in Zivil- und Strafsachen weiß ich, ob des Wesens des Strafverfahrens und was es für die Betroffenen bedeutet.

Sobald ein Strafverfahren gegen jemanden eingeleitet wird, bricht eine Welt zusammen. Die einen verfallen in Panik, die anderen nehmen es auf die leichte Schulter, da sie sich ja vorgeblich nichts vorzuwerfen haben. Reaktionen, die jeweils für sich gefährlich sind.

Fakt ist allerding, dass die Ermittlungsbehörden von einer Straftat ausgehen und Sie mit der Rolle des Beschuldigten bedacht haben. Es läuft ein Film, in welchem Sie eine Rolle spielen, nur das Drehbuch kennen Sie nicht und damit auch nicht den Ausgang. Das trifft umso mehr zu, wenn Sie sich den Vorwurf, den man Ihnen macht, nicht erklären können. Denn zunächst sind allein die Ermittlungsbehörden federführend.

Als Rechtsanwalt nehme ich Ihre Rechte wahr und sorge dafür, dass Ihre Stimme gehört wird. Ich sorge dafür, dass man nicht über Sie, sondern mit Ihnen redet und Ihre Sicht der Dinge ernst nimmt.

Erwähnenswerte Erfolge:

„Ein Mandant wurde von 5 Belastungszeugen einer Tat beschuldigt. Aus einer zunächst aussichtslosen Lage konnte mit der richtigen Strategie letztlich die Unschuld meines Mandanten erwiesen werden.“

„Ein zunächst als 23-jährig geführter Mandant konnte mit einem entsprechenden Beweisantrag als um 6 Jahre jünger festgestellt werden, sodass letztlich ein deutlich geringeres Strafmaß zur Anwendung kam.“

„Eine über mehrere Monate hinweg in Untersuchungshaft sitzende Mandantin, konnte nach Übernahme des Mandats und Erhebung einer Haftbeschwerde aus der Haft entlassen und letztlich freigesprochen werden.“

+43 676 5326132
office@ra-steffen.at
Lage & Anfahrt