Strafrecht

Opfervertretung

Sie wurden Opfer einer Straftat?

Als Rechtsanwalt kann ich Sie dabei unterstützen, dass Ihre Rechte als Opfer einer Straftat gewahrt bleiben. Oft hat die Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht alle Beweise aufgenommen. In diesem Fall lege ich allfällige Urkunden vor, stelle Beweisanträge und begleite Sie zur Polizeieinvernahme und zur Einvernahme bei Gericht. Ich treffe Vorkehrungen, sodass Sie nach Möglichkeit den erlittenen Schaden bereits im Strafverfahren ersetzt erhalten. Gegebenenfalls treffe ich auch Vorkehrungen, sodass Sie mit dem Angeklagten nicht unmittelbar in Kontakt kommen.

Meine Leistungen als Ihr Opfervertreter:

  • Vertretung vor den Ermittlungsbehörden, Begleitung zur polizeilichen und gerichtlichen Einvernahme
  • Vertretung vor dem Strafgericht zur Wahrung Ihrer Rechte
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bereits im Strafverfahren und im allenfalls anschließenden Zivilverfahren

Fazit: Je früher Sie mich kontaktieren, desto eher kann ich Ihnen helfen!

Warum Sie sich gerade an mich wenden sollten?

Ich habe zu Beginn meiner Ausbildung an einem Strafgericht gearbeitet und kenne die Abläufe hinter den Kulissen. Ich habe wiederholt Opfer/Privatbeteiligte im Strafverfahren vertreten. Als erfahrener Prozessanwalt in Zivil- und Strafsachen weiß ich, ob des Wesens des Strafverfahrens und was es für die Betroffenen bedeutet.

Gerade für Opfer von Straftaten stellt das Strafgerichtsverfahren eine besondere Belastung dar, da Sie hierbei gezwungen sind, die erlittene Tat erneut zu durchleben. Insofern bin ich nicht nur Ihr Vertreter, sondern auch Begleiter, der mit der nötigen Empathie Ihre Ansprüche durchsetzt, aber Ihnen auch hilft die Strapazen eines Gerichtsprozesses möglichst unbeschadet zu überstehen.

Diese Herangehensweise, meine Fachkenntnis und meine Erfahrung geben mir das Rüstzeug Sie bestmöglich zu vertreten.

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