Schutz des Eigentums - Besitzstörung
Gem. § 354 ABGB ist Eigentum zu verstehen, als ein Recht mit der Substanz und den Nutzungen seiner Sachen nach Willkür zu schalten, und jeden Andern davon auszuschließen. Nichtsdestotrotz kommt es täglich zu unbefugten Eingriffen in fremdes Eigentum und diese können sich mannigfach darstellen. So etwa das Abladen von Müll oder das rechtswidrige Abstellen eines Fahrzeugs auf fremdem Grund, auch Bauen auf fremdem Grund bzw. in Überschreitung der eigenen Grundgrenze.
Im sogenannten Nachbarschaftsrecht wird unter anderem die Abwehr von Immissionen behandelt, die meist vom unmittelbaren Nachbarn herrühren. Auch ein Mieter ist Rechtsbesitzer und kann etwa durch Lärmbelästigung Dritter ohne Eigentümer zu sein in seinen Rechten verletzt sein. Sie alle haben die Möglichkeit ihre Rechte zu schützen.
Meine Leistungen beinhalten unter anderem:
- Nach gemeinsamer Erfassung der Situation prüfe ich Ihre Ansprüche
- Ich schreite außergerichtlich für Sie ein und fungiere je nach Situation auch als Vermittler
- Letztlich setze ich Ihre Ansprüche fundiert vor Gericht etwa via Besitzstörungsklage oder Beseitigungs- und Unterlassungsklagen durch.
- Ich unterstütze Sie dabei ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Warum Sie sich gerade an mich wenden sollten?
Mein Blick für das Ganze und vor allem auch meine Empathie erlaubt mir mich in die Situation meines Gegenübers hineinzuversetzen. Ich lege es bei meiner Herangehensweise primär auf Lösungen und nicht auf Streit an. Es gibt für jede individuelle Situation auch eine individuelle Lösung. Ich denke nicht in starren Mustern und wenn es letztendlich zu Gericht geht, ist meine Klage fundiert und damit meist auch erfolgreich. Dasselbe gilt auch für die Abwehr etwaiger Ansprüche. Meine Herangehensweise, meine Fachkenntnis und meine Erfahrung geben mir das Rüstzeug Sie bestmöglich zu vertreten.