Erbrecht
Das Erbrecht beschäftigt sich vor allem mit der Vermögensnachfolge nach dem Ableben eines Menschen. Kurioserweise spielt hier die Vorsorge und nicht die Nachsorge eine oft größere Rolle. Denn der Gesetzgeber erlaubt Ihnen weitreichende Verfügungsmöglichkeiten betreffend Ihres Vermögens über den Tod hinaus. Hier die richtige Balance zu finden, einerseits zwischen den rechtlichen Verfügungsbeschränkungen und andererseits dem eigenen Gestaltungswillen, wobei man die Folgen für die Nachfahren immer im Auge haben muss, erfordert neben Fachkenntnissen auch Empathie. Eine misslungene Vermögensnachfolge kann zu unbeabsichtigten Zerwürfnissen in der Familie führen und zu ungeahnten finanziellen Belastungen für die Erben, wenn etwa die Pflichtteile nicht berücksichtigt wurden.
Meine Leistungen beinhalten unter anderem:
- Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten, Vermächtnissen)
- Vertretung im Verlassenschaftsverfahren vor Notar und Gericht
- Erhebung einer Erbschafts- oder Pflichtteilsklage etc.
Sollten Sie zum Erben berufen oder etwa übergangen worden sein, so helfe ich Ihnen im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens und darüber hinaus das Ihnen Zustehende zu erlangen.
Warum Sie sich gerade an mich wenden sollten?
Im Erbrecht gilt mehr als anderswo, dass man besser Vorsorge als Nachsorge trifft. Als jemand, der Erben und dabei oft auch übergangene Nachfahren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche wiederholt vertreten habe, weiß ich welche Konsequenzen mit einer Nicht- oder Schlechtregelung der eigenen Vermögensnachfolge verbunden sind. Das Erbrecht betrifft nicht nur vermögensrechtliche Ansprüche, sondern tangiert auch persönliche Beziehungen im engsten Familienkreis, sodass neben einer lösungsorientierten Strategie auch viel Empathie erforderlich ist. Hier ist kein Fall wie der andere und daher meine ganzheitliche Herangehensweise Ihr klarer Vorteil. Diese Herangehensweise, meine Fachkenntnis und meine Erfahrung geben mir das Rüstzeug Sie bestmöglich zu vertreten.