Honorar

Ein Erstberatungsgespräch wird pauschal mit EUR 180,00 in Rechnung gestellt. Im Zuge dieses Gesprächs schildern Sie mir Ihr Problem und es werden erste Lösungsansätze besprochen.

Die Besprechung kann je nach Belieben in meinen Kanzleiräumlichkeiten oder via Videokonferenz von überall aus erfolgen. Ich vertrete grundsätzlich vor allen Behörden und Gerichten österreichweit.

Nach Mandatserteilung kommen je nach Sachverhalt und betroffener Rechtsmaterie folgende Abrechnungsvarianten in Betracht:

 

  • Zeitaufwand nach Vereinbarung eines Stundensatzes
  • Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK)
  • Vereinbarung eines Pauschalhonorars

 

Die Honorierung wird im Zuge des Erstgesprächs erläutert und individuell vereinbart. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so kann nach Vereinbarung auch mit dieser abgerechnet werden.

+43 676 5326132
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