Vorsorge
Meist beginnt man sich mit einem Problem zu befassen, sobald man mit diesem konfrontiert ist. Unsere Rechtsordnung erlaubt allerdings in vielerlei Hinsicht für den Ernstfall vorzusorgen. So können Sie mit einer Vorsorgevollmacht sicherstellen, wer Ihre Interessen vertritt, wenn Sie das womöglich einmal nicht mehr können. Mit einer Patientenverfügung können Sie vorab festlegen, welche lebenserhaltenen Maßnahmen Sie nicht bei sich angewendet haben wollen. Schließlich erlaubt es Ihnen ein Testament darüber zu entscheiden, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod geschieht. All dies setzt allerdings Ihr aktives Handeln voraus.
Meine Leistung für Sie umfasst unter anderem
- Beratung zu Fragen der rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten
- Errichtung von Vorsorgevollmachten
- Errichtung von Patientenverfügungen
- Errichtung von Testamenten und Vermächtnissen
Warum Sie sich gerade an mich wenden sollten?
Als Rechtsanwalt weiß ich ob der diversesten Konfliktpotentiale, die sich aus einer unterbliebenen oder falschen Vorsorge verwirklichen können. Meine Erfahrung und Expertise umfasst auch erbrechtliche Streitigkeiten vor Gericht, sodass ich bei Testamenten und Vermächtnissen sehr gut abschätzen kann, worin zukünftige Konfliktherde liegen können und wie man diese am besten vermeidet. Als Rechtsanwalt mit philosophischer Vorbildung bin ich in der Lage Lebenssachverhalte aus den unterschiedlichsten Perspektiven heraus wahrzunehmen. Diese Herangehensweise, meine Fachkenntnis und meine Erfahrung geben mir das Rüstzeug Sie bestmöglich zu unterstützen.